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Olfener Tennis club 1975 e.V.
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Aktuelle Corona-Regeln

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Liebe Vereinsmitglieder,

 

folgende Regeln gelten aktuell auf der Anlage des OTC:

 

(Aktualisierung vom 13.01.2022):

Für das Tennisspiel und das Training in der Halle gelten ab 13.01.2022 - neben den weiter gültigen allgemeinen Hygieneregeln -  folgende Regeln:

 

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

  • Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
  • Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
  • Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.

 

2. Sport in der Halle: 2G+
Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. 

Aber (neu):

  • Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
  • Hinweis: Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.

 

Der Vorstand und die Trainer sind gehalten, die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. 

 

(Aktualisierung vom 28.12.2021):

Die neue Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung zum 28.12.2021 erlassen worden. Unter anderem gilt ab diesem Tag bei Sport in Innenräumen die 2G+ Regel. Ab dem 28.12.2021 ist neben dem Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) ein zusätzlicher negativer Antigenschnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das gilt auch für Geimpfte, welche die Booster-Impfung bereits erhalten haben. Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt (da in den Ferien in den Schulen nicht getestet wird, muss in der Ferienzeit ebenfalls ein Testnachweis erbracht werden.)

Bei Mannschaftsspielen ist der Mannschaftsführer für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich.
Der Vorstand und die Trainer sind berechtigt und angehalten, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.

 

Für den Vorstand

Hubert Büscher

Vorsitzender

 

siehe auch:

NRW-Coronaschutzverordnung_ab_13.01.2022.pdf

Anlage_zur_Coronaschutzverordnung_vom_11.01.2022.pdf

Uebersicht_Regeln_fuer_Sportbetrieb_13.01.2022.pdf

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