CORONA-Regeln ab dem 28.12.2021
Liebe Mitglieder,
die neue Coronaschutzverordnung ist mit Wirkung zum 28.12.2021 erlassen worden. Unter anderem gilt ab diesem Tag bei Sport in Innenräumen die 2G+ Regel. Ab dem 28.12.2021 ist neben dem Immunisierungsnachweis (geimpft oder genesen) ein zusätzlicher negativer Antigenschnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das gilt auch für Geimpfte, welche die Booster-Impfung bereits erhalten haben. Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt (da in den Ferien in den Schulen nicht getestet wird, muss in der Ferienzeit ebenfalls ein Testnachweis erbracht werden.)
Bei Mannschaftsspielen ist der Mannschaftsführer für die Einhaltung dieser Regeln verantwortlich.
Der Vorstand und die Trainer sind berechtigt und angehalten, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen.
Wir hoffen auf euer Verständnis.
Bitte haltet euch an diese Verordnung, damit wir weiterhin den Trainings- und Spielbetrieb in unserer Halle aufrechterhalten können.
Mit freundlichen Grüßen
Th.Grube
2.Vorsitzender
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